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BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 388/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schichtzulage für eine Pflegekraft in einem Altenheim und Pflegeheim im Rahmen einer Sonderregelung im Bundesangestelltentarifvertrag (SR BAT) - Altenheim mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 28.04.1993 - 6 Ca 470/91
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.1994 - 1 Sa 725/93
- BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 388/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 27/95
Zum Inhalt eines Verweisungstarifvertrages
Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 388/96
Soweit die Beklagte erneut darauf verweist, die SR 2 a BAT fände auf die Arbeitsverhältnisse ihrer Pflegekräfte keine Anwendung, hat der Senat diesen Einwand schon in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 8. März 1995 (- 10 AZR 27/95 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Verweisungstarifvertrag) zurückgewiesen, worauf der Senat Bezug nimmt. - BAG, 01.09.1993 - 10 AZR 259/92
Anspruch auf eine Schichtzulage für Angestellte in einem Altenheim und Pflegeheim …
Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 388/96
In einem ebenfalls gegen die Beklagte auf Zahlung der Schichtzulage nach der SR 2 a BAT gerichteten Verfahren (- 10 AZR 259/92 - AP Nr. 1 zu § 33 a BAT) hat der Senat in seiner Entscheidung vom 1. September 1993 ausgesprochen, es sei darauf abzustellen, wieviele der pflegebedürftigen Heimbewohner aufgrund einer Krankheit zu Pflegefällen geworden seien. - BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 697/94
Altenheime mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern
Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 388/96
Der Senat hat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 8. März 1995 (- 10 AZR 697/94 - AP Nr. 6 zu § 33 a BAT) seine Ausführungen zur Darlegungslast näher konkretisiert und seine Auffassung im einzelnen begründet. - LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.1994 - 1 Sa 725/93
Auszug aus BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 388/96
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 1994 - 1 Sa 725/93 - aufgehoben.